Was ist Osteopathie?
Die Osteopathie ist eine Heilkunde, bei der der Osteopath, die Osteopathin den Menschen mit seinen Händen untersucht und behandelt.
Osteopathie und Kinderosteopathie ist ein ganzheitliches Diagnose- und Behandlungskonzept, bei dem nicht Ihre Krankheit sondern Sie als Person oder ihr neugeborenes Baby im Vordergrund stehen.
Grenzen der Osteopathie
Die Osteopathie ist kein Wunder - oder Allheilmittel, sie ist ein Handwerk, das viel Wissen und Erfahrung erfordert. Nicht einsetzbar ist die Osteopathie in der Notfallmedizin. Als ergänzende und
unterstützende Therapie kann die Osteopathie aber, mit Absprache des Arztes, in fast allen Fällen eingesetzt werden.
Osteopathie Behandlung
Die Erstbehandlung beginnt in der Regel mit einer ausführlichen Anamnese und Untersuchung. Nach einer gründlichen Untersuchung erfolgt die osteopathische Behandlung. Schließlich beantworte ich Ihre Fragen und erkläre den osteopathischen Befund. Falls nötig, empfehle ich Ihnen eine zusätzliche oder weitere Behandlung durch einen Facharzt oder einen anderen Therapeuten.
Behandlungsdauer und -häufigkeit
Die osteopathische Behandlung dauert in der Regel 50 bis 60 Minuten. Durch die Osteopathie können tiefgreifende Wirkungen erzielt werden – in manchen Fällen schon binnen weniger Konsultationen.
Bei komplexen Sachverhalten ist meist ein längerer Behandlungszeitraum nötig. In einem Abschlussgespräch werden wir gemeinsam das weitere Procedere und die Häufigkeit der Behandlung
festlegen.
Unterstützen Sie die Wirkung der Behandlung indem Sie sich etwas Ruhezeit gönnen und ausreichend Flüssigkeit (Quellwasser oder Kräutertees) zu sich nehmen.
Was kostet eine Behandlung?
Eine Behandlung kostet zwischen 90 und 110 Euro und beinhaltet ein ausführliches Anamnesegespräch,
eine Untersuchung und die osteopathische Behandlung selbst.
Präventive osteopathische Untersuchung von Säuglingen und Kleinkindern
ca. 30 Minuten kostet 45 Euro
beinhaltet ein ausführliches Anamnesegespräch und eine Untersuchung.
Welche Krankenkasse zahlt Osteopathie?
Welche Krankenkasse (VOD) übernimmt Kosten für Osteopathie?
Aktuelle Liste mit Krankenkassen (BVO), die Osteopathie teilweise erstatten.
Osteopathie kann eine wertvolle Ergänzung zu Yoga, Yogatherapie, Pranayama, Meditation und auch Ayurveda sein, da diese ebenfalls einen ganzheitlichen Ansatz
haben.
Osteopathie das passive Yoga ist – und Yoga die aktive Osteopathie.
Mit osteopathischem Yoga kannst Du...
- anfangen, Dich zu bewegen, auch wenn Du Schmerzen hast
- sanft und effektiv an Deinen Schmerzen arbeiten
- Deinen Schmerzen Schritt für Schritt befreien oder diese zumindest zu reduzieren.
- kannst Du Deinen Körper auf verschiedenen Ebenen kennenlernen.
- die Zusammenhänge zwischen körperlicher und mental-emotionaler Ebene entdecken und lernen, sie für Dich zu nutzen
Quelle & Foto: www.depressionein.de
Alle TK-Versicherten erhalten den Zuschuss zur Osteopathie unter denselben Voraussetzungen - auch Kinder.
Wie viel übernimmt die TK bei Osteopathie?
Wir bezuschussen maximal 3 osteopathische Behandlungen (Sitzungen) pro Kalenderjahr.
Sie erhalten je Sitzung 40 Euro, jedoch nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten.
Unter welchen Voraussetzungen beteiligt sich die TK an den Kosten für Osteopathie?
Der Osteopath muss Mitglied in einem Berufsverband der Osteopathen sein oder zumindest durch seine Ausbildung dazu berechtigt sein, einem solchen Verband beizutreten. Ist Ihr Osteopath nicht
Mitglied in einem der Berufsverbände, muss er einen entsprechenden Ausbildungsnachweis vorlegen - zum Beispiel ein Zertifikat oder ein Abschlusszeugnis.
Es reicht aus, wenn Sie das ärztliche Rezept und den Ausbildungsnachweis/Abschlusszeugnis mit den Rechnungen bei uns zur Kostenerstattung einreichen.
Wichtig zu wissen: Wir benötigen pro Kalenderjahr eine formlose Bescheinigung, die wir für maximal drei Behandlungen akzeptieren.
Osteopathie ist nicht Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung. Daher dürfen die gesetzlichen Krankenkassen normalerweise die Kosten nicht übernehmen.
Quelle: Techniker Krankenkasse- Osteopathie
Osteopathie: VIACTIV unterstützt die alternative Heilmethode
Rückenschmerzen, Gelenkprobleme oder Sportverletzungen – die Osteopathie kann eine sinnvolle Alternative zu klassischen Heilmethoden sein. Profitieren Sie jetzt von
der jährlichen Kosten-Erstattung Ihrer VIACTIV.
Osteopathie zählt zu den sanften Heilmethoden der alternativen Medizin. Der Osteopath diagnostiziert und behandelt dabei mit den Händen. In der Osteopathie gilt vor
allem der Grundsatz „Leben ist Bewegung“. Das heißt: Krankheit entsteht dort, wo Bewegung blockiert wird. Das gilt zum Beispiel für Rückenschmerzen und viele andere Beschwerden.
Osteopathie fördert Selbstheilungskräfte
Dabei sieht der behandelnde Osteopath den menschlichen Organismus als Konstrukt, das nur funktioniert, wenn alle Einzelteile ein Ganzes ergeben. Deshalb untersucht
der Osteopath auch ganz gezielt diese körperlichen Zusammenhänge.
Zu Beginn einer Behandlung steht eine ausführliche Anamnese, der Osteopath befragt den Patienten nach seinen Beschwerden und seiner Krankengeschichte. Anschließend
wird das Muskelgewebe durch gezielte Handgriffe gelockert und die Selbstheilungskräfte des ganzen Körpers unterstützt.
Sanfte Heilmethode für Babys und Kinder
Die Osteopathie kann auch bei Babys und Kindern eine sinnvolle Heilmethode sein. Schreien Babys viel, stecken manchmal durch die Geburt ausgelöste Blockaden
dahinter. Diese kann ein erfahrener Osteopath häufig schnell und schmerzfrei lösen. Hier erfahren Sie mehr dazu.
Übernahme von bis zu 360 Euro
Die VIACTIV Krankenkasse unterstützt Ihre Osteopathie-Therapie mit einer Kosten-Übernahme von bis zu 360 Euro jährlich. Nutzen Sie die Erstattung von 90 Prozent Ihrer Kosten – für maximal sechs
Sitzungen und höchstens 60 Euro pro Einheit.
Quelle: VIACTIV Krankenkasse Osteopathie
DAK Osteopathie: Heilung mit den Händen - Zuschuss der DAK-Gesundheit
Die Osteopathie gehört nicht zu den Regelleistungen der gesetzlichen Krankenkassen, daher ist die Abrechnung der Behandlung über die Gesundheitskarte nicht möglich. Versicherte müssen die Kosten
also zunächst selbst tragen. Als Kunde der DAK-Gesundheit profitieren Sie jedoch unter folgenden Voraussetzungen von einem Zuschuss zu den Kosten:
Bezuschussung im Rahmen des Bonusprogramms
Kunden der DAK-Gesundheit, die am Bonusprogramm DAK Aktivbonus teilnehmen, können sich den Gegenwert Ihrer Bonuspunkte als Barprämie auszahlen lassen oder sich dafür besondere
Gesundheitsleistungen bezuschussen lassen. Zu diesen Gesundheitsleistungen gehört auch eine osteopathische Behandlung. Diese Investition in Ihre Gesundheit wird von der DAK-Gesundheit zusätzlich
belohnt: Falls Sie Ihre Bonuspunkte für Osteopathie verwenden, steigert sich ihr Punkte-Gegenwert nämlich um 20 Prozent.
Quelle: DAK Krankenkasse Osteopathie
BARMER Osteopathie - Punkten Sie für die Osteopathie beim Bonusprogramm der Barmer.
Die gesammelten Punkte können Sie gegen eine Prämie Ihrer Wahl einlösen. Osteopathie ist keine Leistung der Barmer und muss privat bezahlt werden. Der Anbieter muss von den gesetzlichen
Krankenkassen zugelassen sein.
Quelle: Barmer Osteopathie
AOK Osteopathie - Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms möglich.
AOK-Wahltarif vigo bonus plus
Der AOK-Wahltarif vigo bonus plus belohnt gesundheitsbewusstes Verhalten. Wer sich fit hält und keine eigenbeteiligungsrelevanten Leistungen mit Eigenbeteiligung in Anspruch nimmt, bekommt bis zu
600 Euro ausgezahlt. Entscheiden Sie sich mit dem AOK-Wahltarif vigo bonus plus für eine Kombination aus Eigenbeteiligung und Gesundheitsbonus.
Quelle: AOK Krankenkasse Osteopathie
Therapiezentrum Wöstefeld Hilla GmbH
Luisenstraße 1
47198 Duisburg
Elenastraße 11
47441 Moers
www.tzwh.de